Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von TipTopDruck UG (haftungsbeschränkt)


 

Allgemeine Geschäftsbedingunge für Unternehmer

 
TipTopDruck UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführender Gesellschafter: Thomas Saupp
Berliner Ring 137
64625 Bensheim
service[@]TipTopDruck.de

(im nachfolgenden Verkäufer genannt)

 

§1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der TipTopDruck UG (haftungsbeschränkt), Berliner Ring 137, 64625 Bensheim (im Folgenden auch „Verkäufer“ oder „wir“ genannt) aufgrund von Bestellungen unserer Kundschaft über unseren TipTopDruck-Onlineshop oder auf andere Weise erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde oder die Kundin (im Folgenden auch „Kunde“ oder „Kunden“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
 
(2) Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
 
(3) Alle zwischen dem Kunden und dem Verkäufer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).
 
(4) Alle Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Account und Sonderanfragen
(1) Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Website, in Prospekten oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
 
(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
 
(3) Sie können über unsere Website mit einem von Ihnen erstellten, passwortgeschützten Account bestellen. Ihnen obliegt, sicherzustellen, dass Ihre uns mitgeteilten Personenstamm-, Versand- und ggf. Zahlungsdaten vollständig und korrekt sind sowie diese ggf. im eigenen Account stets aktuell zu halten. Der Account erlaubt den Überblick über Ihre Bestellungen, das Verfolgen des Versandstatus Ihrer Druckaufträge und das selbstständige Aktualisieren Ihrer Benutzerdaten. Zum Löschen Ihres Accounts wenden Sie sich bitte an service@tiptopdruck.de. Sie sind für die Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich und müssen uns über jede Ihnen bekanntwerdende nicht-autorisierte Nutzung unverzüglich informieren. Wir sind berechtigt, Ihren Account vorübergehend zu sperren oder endgültig zu schließen, wenn die jeweilige Maßnahme unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen angemessen oder notwendig ist, insbesondere bei objektiven Hinweisen auf betrügerische Nutzung, dauerhafter Nichtnutzung, wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen, bei missbräuchlicher Verwendung unseres Angebots oder Übermittlungen rechtsverletzender oder unangemessener Inhalte im Sinne des § 14.
 
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt bei einer Bestellung über unsere Website erst dann zustande, wenn Sie nach der Abgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.
 
(5) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unsere Website bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Kunde das zu seiner Sonderanfrage verbindliche und vom Verkäufer erstellte Angebot in Textform (E-Mail ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Verkäufers (als E-Mail) erhält der Kunde Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB, die sich der Kunde speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Kunden diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
 
(6) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde. Dabei werden Angaben, die Sie uns gegebenenfalls in den Feldern „Zusätzlich Hinweise“ oder „Referenztext“ übermitteln, nicht zum Vertragsinhalt. Diese Inhalte werden von uns in einer Auftragsbestätigung nicht bestätigt, gelten auch nicht von uns als Inhalt bestätigt und können entsprechend – weil rein einseitig – auch nicht zur Bestimmung einer geschuldeten Beschaffenheit oder anderer gewährleistungs- oder sonstiger rechtlicher Fragen oder für Bewertungen herangezogen werden.
 
(7) Die Angestellten des Verkäufers haben, mit Ausnahme der Geschäftsführung, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.


§ 3 Preise
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben sind und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wird. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Kunden geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Website oder bei Sonderanfragen unserem verbindlichen Angebot. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.
 
(2) Werden vom Kunden nachträglich Änderungen der vom Kunden für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Verkäufer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Kunden gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.


§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Kunden
(1) Der Verkäufer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Kunden angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Verkäufer vom Kunden entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Verkäufer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Verkäufer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Kunde. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind.
 
(2) Wir sind nur insoweit zur Prüfung von Druckdaten verpflichtet, wie sich dies aus vereinbarten Zusatzleistungen, z. B. aus dem Bestellprozess, ergibt. Soweit Sie dabei einen Korrekturabzug erhalten und uns diesen freigeben, erfolgt unsererseits keine weitere Überprüfung der Druckdaten. Das Risiko etwaiger nach Freigabe verbleibender Fehler tragen Sie insoweit alleine.
 
(3) Den Verkäufer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder von ihm eingeschaltete Dritte (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Kunde verantwortlich. Der Verkäufer hat das Recht, Kopien anzufertigen.


§ 5 Lieferung und Leistungszeit
(1) Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden voraus.
 
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Verkäufer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Ablehnung einer Lieferung.
 
(3) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Verkäufer entsprechend bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Kunde das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Verkäufer Leistungen vom Verkäufer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Kunden abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Kunde wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
 
(4) Der Verkäufer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Kunden zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Verkäufer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Kunde bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten.
 
(5) Liegt ein von Seiten des Kunden zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Verkäufer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Wir verlangen in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro. Weist der Kunde einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Verkäufer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.


§ 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware/höhere Gewalt
(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
 
(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.
 
(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten,

- wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d. h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt;
 
- im Falle höherer Gewalt, das heißt, wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können beispielsweise bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben oder Unwettern auf den Transportwegen.
 
(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).


§ 6a Periodische Arbeiten
Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.


§ 7 Gefahrenübergang – Versand
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
 
(2) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung des Werts sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen (Spediteurinnen und Spediteure, Frachtführende oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen übernommen hat.
 
(3) Äußert der Kunde den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Kunden liegt und die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist. Der Kunde trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Verkäufer 1 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Verkäufer und dem Kunden vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.
 
(4) Der Geschäftssitz des Verkäufers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.
 
(5) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Verkäufer in Textform erforderlich.
 
(6) Der Kunde hat uns bzw. den Frachtführenden einen Verlust oder eine Beschädigung einer Sendung anzuzeigen (§ 438 HGB). Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Im Übrigen gilt § 438 HGB.


§ 8 Rechte des Kunden bei Mängeln/Gewährleistung
Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand/die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.
 
(2) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.
 
(3) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.
 
Dies gilt insbesondere bei:
 
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bogen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom Endformat); bei allen Magazinen, Broschüren, Notizbüchern oder ähnlichen Produkten bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Werbetechnikprodukten 1-2 % vom Endformat, bei allen anderen Produkten bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heißfolienprägung zum Druckmotiv.
 
Das Gleiche gilt technisch bedingt für Vorlagen (wie z. B. Proofs, An- und Probeausdrucke und Druckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
 
(4) Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht festgelegt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
 
(5) Bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5 % hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
 
(6) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.
 
(7) Mängelansprüche verjähren – vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 8 (8) – in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.
 
(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.
 
(9) Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung von Reklamationen können nicht zurückgesandt werden.


§ 9 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Verkäufer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten) –, auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden führte und auch kein Fall der nicht beschränkten Haftung nach Absatz 3 (iv) oder (v) vorliegt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
 
(2) Ist die Haftung nach dem vorstehenden Absatz 1 beschränkt, ist auch eine Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
 
(3) Der Verkäufer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den Verkäufer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
 
(4) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Verkäufer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
 
(5) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Verkäufers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
 
(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
(7) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.


§ 10 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der bestellenden Person vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
 
(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.
 
(3) Verarbeitet der Verkäufer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller. Der Verkäufer erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer und Eigentümerinnen, so erwirbt der Verkäufer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware. Erwirbt der Verkäufer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet der Verkäufer dem Kunden sein Eigentum oder seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Kunden verbunden oder vermischt und ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, übereignet der Kunde dem Verkäufer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung. Veräußert der Kunde die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der Kunde dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung des Vergütungsanspruchs die ihm gegen die Erwerbenden dieser Sache zustehende Forderung ab. Für den Fall, dass der Verkäufer an dieser Sache einen Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Kunde dem Verkäufer die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
 
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.
 
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
(6) Befindet sich der Kunde gegenüber dem Verkäufer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.


§ 11 Zahlung
Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen. Weitere Informationen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung.
 
(1) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.
 
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen.
 
(3) Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
 
(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, erheben wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale wird auf geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Weist der Kunde einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
 
(5) Bestehen ältere Schulden des Kunden beim Verkäufer, so ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Kunden anzurechnen. Der Verkäufer informiert den Kunden über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Verkäufer, die Zahlung des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
 
(6) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
 
(7) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Kunden bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Verkäufer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Kunde mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Verkäufers.
 
(8) Ansprüche gegen den Verkäufer sind nicht abtretbar. § 354a HGB bleibt unberührt.


§ 13 Rechnungsstellung, Genehmigung und Änderung
(1) Der Kunde ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Etwaige Irrtümer bei der Erstellung von Rechnungen berichtigen wir regelmäßig spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Kunden.
 
(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Kunden gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert, es sei denn, der Kunde widerspricht vorher wenigstens in Textform unter Angabe der beanstandeten Rechnungsnummer und -position.
 
(3) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.


§ 14 Rechte Dritter und unerlaubte Inhalte
(1) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Kunde, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen. Werden durch die Ausführung des vom Kunden erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Kunde dies zu vertreten, so stellt der Kunde den Verkäufer unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen der Dritten frei.
 
(2) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, vom Kunden übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des Kunden. Der Verkäufer behält sich allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen und vom Vertrag zurückzutreten, soweit:
 
- die übermittelten Unterlagen oder die Erfüllung des Auftrags gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verstoßen;
- die übermittelten Unterlagen sexistischer Natur oder sonst sittenwidrig sind.
 
(3) Potenzielle Gesetzesverstöße können zur Anzeige gebracht werden.


§ 15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Der Verkäufer behält sich für alle erbrachten Leistungen – im Besonderen an grafischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.
 
(2) Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Verkäufers. Insbesondere steht dem Kunden kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Verkäufers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Kunden aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Verkäufer dem Kunden das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
 
(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.


§ 16 Geheimhaltung
Die dem Verkäufer vom Kunden für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Verkäufer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.


§ 17 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Der Verkäufer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Kunden oder solche Dritter, die der Kunde übermittelt. Für den Verkäufer sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Kunde steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Verkäufer insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei.
 
(2) Eine Archivierung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.


§ 18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Backnang. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
 
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
 
(3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
 
(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits anfängliche Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
 
Bensheim, 20.12.2021
 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher


TipTopDruck UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführender Gesellschafter: Thomas Saupp
Berliner Ring 137
64625 Bensheim
service[@]TipTopDruck.de

(im nachfolgenden Auftragnehmer genannt)



§ 1 Geltung dieser Geschäftsbedingungen
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Angebote der TipTopDruck UG (haftungsbeschränkt), Berliner Ring 137, 64625 Bensheim (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt)erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde(im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
 
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich in Textformzugestimmt haben.
 
(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.
 
§ 2 Vertragsabschluss bei Bestellungen über unsere Webseite
(1) Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
 
(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preiszahlen zu wollen.
 
(3) Um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben, erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mailerhalten Sie ihre Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie speichern und ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese Informationen gerne auf Anfrage zu. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.
 
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail erhalten haben.
 
§ 3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Webseite erfolgen
(1) Unsere Prospekte, Anzeigen, u.ä. dienen Informationszwecken und stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.
 
(2) Zur Rechtswirksamkeit bedürfen verbindliche Angebote des Auftragnehmers der Textform.
 
(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Aufraggeber das Angebot des Auftragnehmers annimmt. Der Auftraggeber erklärt die Annahme spätestens mit Zahlung des in der Rechnung des Auftragnehmers ausgewiesenen Betrags.
 
§ 4 Preise, Gratisware
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.
 
(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
 
(3) Wir sind zur Stornierung von Bestellungen, d.h. nach rechtswirksamer Annahme eines Angebotes, nicht verpflichtet. Sofern wird die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren[oder wenn der Auftraggeber die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Terminliefert], kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer in der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.
 
(4) Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art vor rechtswirksamer Annahme des Angebots ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
 
(5) Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht (vgl. § 5dieser AGB) Gebrauch machen, so haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
 


§ 5 Widerrufsbelehrung/ Muster-Widerrufsformular
 
Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns TipTopDruck UG (haftungsbeschränkt), Berliner Ring 137, 64625 Bensheim, E-Mail: service[at]TipTopDruck.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
 
Folgen des Widerrufs
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
 
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
 
Muster-Widerrufsformular
 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann kopieren und füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— TipTopDruck UG (haftungsbeschränkt), Berliner Ring 137, 64625 Bensheim, E-Mail: service[@]TipTopDruck.de

Hiermit widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen.
 
§ 6 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
 
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
 
§ 7 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textformeine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textformausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs-oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
 
(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nichtverarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
 
§ 8 Lieferung und Leistungszeit
(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.
 
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer.
 
(3) Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindliche Termine in Textformbestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
 
(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
 
§ 9 Periodische Arbeiten
Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 10 Versand
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
 
§ 11 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nachfolgend nicht Abweichend geregelt.

(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 12 verlangen.

(2) Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt.

Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Register und Umschlag bei Ordnern.

Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz -, Stanz-und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
 
(3) Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit er dies nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer haftet zudem nicht für normale Abnutzung.
 
(4) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 12gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
 
(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
 
(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
 
(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
 
(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
(6) Ihre Schadensersatz-und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
 
§ 13 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
 
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
(3) Befindet sich der Kunde dem Auftragnehmer gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
 
§ 14 Zahlung
(1) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse(per Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal), sowie Lastschriftverfahren und Rechnungszahlung nach vorheriger Prüfung und Einräumung der Rechnungszahlung durch den Auftragnehmer und sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde.
 
(2) Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (10 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung voraus.
 
(3) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware schuldhaft unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt.
 
(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.
 
(5) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank-oder Postscheckkonto erfolgen.
 
(6) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks, Wechsel oder die Annahme von anderen Geldwährungen als dem Euro abzulehnen. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Währungen als dem Euro erfolgt immer nur erfüllungshalber. Sofort fällig sind Diskont-und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.
 
(7) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
 
§ 15 Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Mit Erteilung des Auftragserklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken-oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten frei.
 
§ 16 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text-und Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechtendes Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonst wie zu reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nichtübertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
 
(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
 
§ 17 Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
 


§ 18 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des erteilten Auftragserhält, werden ausschließlich zur Ausführung des erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer gespeichert und genutzt.
 
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
 
(3) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, Proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.
 
(4) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftragsgebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen.
 
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).Diese Rechtswahl berührt nicht die Anwendbarkeit solcher Bestimmungen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, sofern der Auftragnehmer,

a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
b) eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet.
 
(2) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
 
(3) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.
 
Bensheim, 24.05.2018(TTD, v2.2)


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